2019-nCoV

Förderbereiche
Bildung hat die Kraft unsere Welt zu verändern. Individuelle Bildung ist der Grundstein dafür, dass wir unser volles Potential entfalten können und einen Unterschied machen für andere.
  • Schulbildung
    Das Bildungsprogramm Erasmus+ bietet Kindergärten, Schulen, Institutionen und Behörden aus dem Bereich der Schulbildung die Möglichkeit, sich an Mobilitätsmassnahmen und strategischen Partnerschaften zu beteiligen. Damit soll aktiv die Weiterentwicklung und die Qualität des europäischen und liechtensteinischen Bildungsraums gesteigert werden (Strategie Europa 2020).
    Durch die internationale Erfahrung werden die praktischen und konzeptionellen Fähigkeiten von Lehrkräften und dem allgemeinen Personal gesteigert. Diese Kompetenzerweiterungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Schulbildung sowohl im personalen Bereich als auch im Sinn der Organisationsentwicklung. KA1: Mobilität (Vor-) Schulbildungsinstitutionen können durch Mobilitätsmassnahmen den Lehrkräften, Schulleiterinnen und allgemeinem Personal die Möglichkeit bieten, im Rahmen eines Job-Shadowings, eines Lehrauftrages oder einer Fortbildungsmassnahme im Ausland ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten zu erweitern und zu vertiefen. KA2: Strategische Partnerschaften Im Rahmen der Strategischen Partnerschaften im Schulbildungsbereich sollen durch die transnationalen Kooperationen der teilnehmenden Institutionen die Qualität der Bildung erhöht sowie deren Weiterentwicklung unterstützt werden. Im Rahmen dieser Partnerschaftsprojekte werden auch die Mobilitäten von Schülerinnen- und Schülern gefördert.
  • Berufsbildung
    Lernende können ein Kurzpraktikum absolvieren oder ein Langzeitpraktikum bis 52 Wochen. Absolventen einer Berufslehre können bis zu maximal 12 Monate nach Abschluss ein Berufspraktikum und Ausbildungsverantwortliche können einen Kurs oder ein Job Shadowing zwischen drei und 42 Tage absolvieren.
    Diese Aktivität steht Auszubildenden und Schülern berufsbildender Schulen offen. Diese Lernenden absolvieren ein Berufspraktikum im Ausland, entweder an einem Arbeitsplatz (in einem Unternehmen oder einer anderen Organisation) oder in einer berufsbildenden Schule. Für jede Mobilitätsaktivität gelten Qualitätsanforderungen, die zuvor von der entsendenden und der aufnehmenden Organisation vereinbart worden sind, um sicherzustellen, dass hochwertige Aktivitäten angeboten werden. in diesem Zusammenhang wird u.a. auch eine "Lernvereinbarung" getroffen. Die Lernergebnisse werden auf institutioneller Ebene förmlich anerkannt und validiert und die Kursinhalte gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass die Mobilitätsphase im Ausland auf die Ausbildung der Auszubildenden bzw. der Schüler berufsbildender Schulen abgestimmt ist. Um die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu verbessern und ihnen den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, können auch Absolventen, die ihren Abschluss erst kürzlich an einer berufsbildenden Schule oder in einem Ausbildungsbetrieb erworben haben, an dieser Aktivität teilnehmen. Die Ausbildungsverantwortlichen können zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Kursen oder Shad Shadowing an einer Bildungsreinrichtung im Ausland teilnehmen. Der Austausch muss mindestens drei Tage und darf 42 Tage nicht überschreiten.
  • Hochschulbildung
    Über das Programm Erasmus+ absolvieren Angehörige von Hochschulen ein Studium, ein Praktikum, Unterricht oder Fortbildung im Ausland. Daneben werden im Rahmen von Strategischen Partnerschaften, Wissensallianzen, Joint Master Degrees und unter Capacity Building Projekte gefördert, die zur Internationalisierung und Intensivierung der Zusammenarbeit von Hochschulen beitragen.
    Studentenmobilität In ERASMUS+ erhalten Studierende die Möglichkeit, im Ausland bis zu einem Jahr weiter zu studieren und so Erfahrungen und Erlebnisse zu sammeln. Dozenten - In Partnereinrichtung unterrichten Das Unterrichten in Partnereinrichtungen gibt Dozenten die Möglichkeit, über den Tellerrand zu schauen und den Alltag im Ausland kennenzulernen. Fördermöglichkeiten für Lehrkräfte und Personal Lehraufenthalte; Erasmus+ ermöglicht Hochschuldozenten, Lehraufenthalte an einer Partnerhochschule zu erhalten. Job-Shadowing/Hospitation/Fortbildung; Mitarbeitende von Hochschulen können an ausländischen Hochschulen ein JobShadowing oder eine Fortbildung absolvieren. Strategische Partnerschaften Strategische Partnerschaften sollen den Austausch von guter Praxis und die Kooperation in der Innovation ermöglichen und die Anerkennung und Validierung von Kompetenzen fördern.
  • Erwachsenenbildung
    Das Bildungsprogamm Erasmus+ bietet Organisationen und Personen im Bereich der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, sich an Mobilitätsmassnahmen und Partnerschaften zu beteiligen und so aktiv zur Weiterentwicklung des europäischen und liechtensteinischen Bildungsraumes beizutragen.
    Durch die internationale Erfahrung werden die praktischen und konzeptionellen Fähigkeiten von Lehrkräften und Fachkräften gesteigert. Diese Kompetenzerweiterung leisten einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Weiterbildung sowohl im personalen Bereich als auch im Sinn der Organisationsentwicklung. Als teilnehmende Organisation kommen öffentlich-rechtliche oder private Organisationen, die im Bereich der Erwachsenenbildung tätig sind, in Betracht. KA1: Mobilität Fördermöglichkeiten für Lehrkräfte und Personal im Rahmen eines Job-Shadowings, eines Lehrauftrages oder einer Fortbildungsmassnahme im Ausland ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten zu erweitern und zu vertiefen. KA2: Strategische Partnerschaften Strategische Partnerschaften unterstützen durch die transnationale Zusammenarbeit der Institutionen den Austausch von bewährten Verfahren und die Entwicklung und/oder Umsetzung von Innovation um die Qualität der Bildung weiter zu erhöhen.
  • Jugend
    Eine Jugendbegegnung bietet Gruppen junger Menschen aus verschiedenen Ländern Gelegenheit, zu gemeinsamen Aufenthalten von bis zu 21 Tagen zusammenzukommen. Die Teilnehmer einer Jugendbegegnung führen gemeinsam ein Arbeitsprogramm mit Workshops, Übungen Diskussionen, Rollenspielen, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw. durch, das vor dem Austausch von der betreffenden Gruppe entwickelt wurde. Durch eine Jugendbegegnung können junge Menschen Kompetenzen entwickeln, für gesellschaftlich relevante Sachverhalte/Themenbereiche sensibilisiert werden, neue Kulturen und Bräuche und Lebensweisen kennenlernen (hauptsächlich durch Peer-Learning) und Werte wie Solidarität, Demokratie und Freundschaft stärken.
  • Nationale Förderung
    Liechtensteinische Staatsangehörige oder in Liechtenstein wohnhafte Personen mit Niederlassung, welche in einem anderen am EU-Bildungsprogramm teilnehmenden Land oder in der Schweiz studieren und im Rahmen des EU-Mobilitätsprogramms Erasmus unterstützt werden, haben Anspruch auf einen nationalen Ko-Finanzierungsbeitrag. Die Berechtigung auf diese pauschale Ko-Finanzierung erlischt jedoch, wenn nicht ein Monat vor Beginn des Erasmus-Auslandsaufenthalts bei der AIBA ein Antrag mit den geforderten Unterlagen eingereicht wird.
  • Europäisches Solidaritätskorps
    Du bist zwischen 18 und 30 und suchst nach einer Gelegenheit, Menschen in Europa und darüber hinaus zu helfen? Finanzielle Hilfe und Unterstützung für ein entsprechendes Engagement erhältst du zum Beispiel vom Europäischen Solidaritätskorps. Es ermöglicht jungen Menschen die Teilnahme an Projekten, die Gemeinschaften im Ausland oder in ihrem eigenen Land zugutekommen. Dabei machst du inspirierende und bereichernde Erfahrungen und hast ausserdem die Chance, etwas zu verändern und deine Fähigkeiten und Kompetenzen weiterzuentwickeln.
    Junge Menschen, die sich für solche Aktivitäten interessieren, müssen sich auf dem Portal des Europäischen Solidaritätskorps registrieren. Das Portal des Europäischen Solidaritätskorps bietet jungen Menschen und Organisationen, die einen Zuschuss erhalten haben, ein Forum, über das sie Aktivitäten durchführen und zusammenfinden können.